Datenlizenz Deutschland

Die Bedingungen, unter denen ein Datensatz oder ein Dokument genutzt werden kann, werden durch Nutzungsbestimmungen festgelegt. Über die mögliche Verwendung von Datensätzen entscheidet dabei der jeweilige Datenbereitsteller. Auf GovData sind Datensätze unter verschiedenen – größtenteils offenen – Nutzungsbestimmungen verfügbar.

Die Fülle an möglichen Nutzungsbestimmungen und die häufige Frage, ob diese überhaupt für (offene) Verwaltungsdaten im deutschen Recht geeignet sind, macht es aber weder für Datenbereitsteller noch für Datennutzer allzu einfach. Das Projekt „Open Government" hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Verwendung weniger, einfacher und einheitlicher Nutzungsbestimmungen zu fördern.

Eine wesentliche Maßnahme ist die strikte Maßgabe, auf GovData nur Daten mit klaren, eindeutigen Nutzungsbestimmungen aufzunehmen. Fehlen diese, wird ein Datensatz nicht über das Portal verfügbar gemacht.

Darüber hinaus haben wir in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eine Empfehlung für einheitliche Nutzungsbestimmungen für Verwaltungsdaten in Deutschland entwickelt, die als „Datenlizenz Deutschland" mittlerweile in Version 2.0 vorliegt. Diese Version ist auch offiziell durch den Sachverständigenrat der Open Definition als offene Lizenz anerkannt.

Fragen rund um das Thema „Nutzungsbestimmungen" werden auch in den Fragen und Anworten zu GovData erläutert.

Die „Datenlizenz Deutschland" liegt in der aktuellen Version in zwei Varianten vor: Die Variante „Namensnennung" verpflichtet den Datennutzer, den jeweiligen Datenbereitsteller zu nennen. Die Variante „Zero" ermöglicht eine einschränkungslose Weiterverwendung.

Die nunmehr veraltete Version 1.0 in den Varianten „Namensnennung" und „Namensnennung, nicht-kommerzielle Nutzung" (nicht mehr weiterentwickelt) finden Sie unter folgenden Links:

(Stand: 16.01.2016)