Fragen und Antworten zu GovData

Falls Sie Fragen zum Portal oder zu Open Data haben, finden Sie hier Antworten.

Rund um das Portal

Was ist „GovData – das Datenportal für Deutschland"?

Über GovData bieten öffentliche Stellen aus Bund, Ländern und Kommunen, Unternehmen der Daseinsvorsorge, Hochschulen, Forschende, Forschungseinrichtungen, und Forschungsfördereinrichtungen Daten an. So soll insbesondere Verwaltungsmitarbeitern, Bürgern, Unternehmen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, über einen zentralen Einstiegspunkt Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ebenenübergreifend zugreifen zu können. Ziel ist es, dass diese „Datenschätze" aus der Verwaltung besser genutzt und weiterverwendet werden, so dass durch neue Ideen sowie Kombination und Analyse neue Erkenntnisse aus den vorhandenen Daten gewonnen und neue Anwendungsfelder erschlossen werden können. 

Technische Informationen zur Weiterentwicklung des Portals veröffentlichen wir auf GitHub.

Wer ist für GovData verantwortlich?

GovData ist eine Anwendung des IT-Planungsrates. Verantwortlich für das Portal ist das Produktmanagement GovData, deren Sitz bei der FITKO in Frankfurt am Main ist. Die Grundlage für den Betrieb von GovData ist in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Der Verwaltungsvereinbarung sind der Bund und alle Länder beigetreten.

Die Realisierung des Konzepts und das Hosting des Portals werden durch die Firma SEITENBAU GmbH übernommen.

 

An wen kann ich mich bei Fragen, Kommentaren, Ideen oder Beschwerden wenden?

Datensätze, Dokumente und Apps können Sie auf der jeweiligen Detail-Seite direkt kommentieren. Vorschläge und Hinweise zu GovData werden bei GitHub gesammelt. Für Fragen, die nicht öffentlich diskutiert werden können oder sollen, können Sie über den Bereich Kontakt mit uns kommunizieren.

Wie ist GovData entstanden?

Auf Ebene der Bundesverwaltung wurde bereits im August 2010 das Regierungsprogramm „Vernetzte und transparente Verwaltung verabschiedet". Hierin ist – neben diversen anderen Projekten – „Open Government" als eines der zentralen Modernisierungsprojekte aufgenommen. Darüber hinaus wurde auf Bund-Länder-übergreifender Ebene im September 2010 die Nationale E-Government-Strategie („NEGS") beschlossen; etwa ein Jahr später beschloss der IT-Planungsrat dann das Projekt „Förderung des Open Government" als eines von sieben Steuerungsprojekten aus dem Schwerpunktprogramm zur Umsetzung der NEGS. Beide Projekte arbeiten eng zusammen; ihr Schwerpunkt liegt vorerst vor allem im Bereich der offenen Verwaltungsdaten.

Hierzu wurde u.a. der Wettbewerb „Apps für Deutschland", der 2011/2012 stattfand und von den zivilgesellschaftlichen Netzwerken „Government 2.0 Netzwerk", „Open Data Network" und „Open Knowledge Foundation Deutschland" organisiert wurde, durch die Schirmherrschaft des Bundesinnenministers unterstützt. Darüber hinaus hat das Bundesministerium des Innern Mitte 2012 die von Fraunhofer FOKUS federführend erstellte Studie „Open Government Data Deutschland" veröffentlicht. Eine der zentralen Empfehlungen der Studie deckte sich dabei mit dem jeweiligen Projektziel, ein ebenenübergreifendes Datenportal aufzubauen. Dabei wurde ferner auch empfohlen zwar den Schwerpunkt auf offenen Daten zu legen, aber zusätzlich und klar gekennzeichnet auch eingeschränkt nutzbare Daten aufzunehmen. GovData ist das Ergebnis dieser Arbeiten. Anfang 2016 wurde ein vollständiger Relaunch des Portals vorgenommen.  

Gibt es ein Forum oder eine Plattform für Softwareentwickler, um Ideen, Applikationen oder die Weiterverwendung von Ideen zu diskutieren?

Ein Diskussionsforum ist vorerst nicht vorgesehen. Geplant ist jedoch, das Portal im Laufe des Betriebs weiter auszubauen. Sollte aus Sicht der Nutzer ein großer Bedarf nach einem solchen Forum bestehen, werden wir dem sicherlich nachkommen.

Wer stellt derzeit Daten über GovData zur Verfügung?

Datenbereitstellende sind öffentliche Stellen aller Verwaltungsebenen, Unternehmen der Daseinsvorsorge, Hochschulen, Forschende, Forschungseinrichtungen, und Forschungsfördereinrichtungen. Daten privater oder anderer Einrichtungen werden auf GovData derzeit nicht zur Verfügung gestellt. 

Werden zukünftig weitere Datensätze zur Verfügung gestellt?

Ja, dies ist eine kontinuierliche Aufgabe für die Zukunft. Ziel ist es, auch in Zukunft noch eine Vielzahl weiterer Datenbereitstellende zu gewinnen und damit den Nutzwert von GovData weiter zu erhöhen. Wie Sie als Verwaltungsmitarbeiter Daten über das Portal bereitstellen können, finden Sie z.B. im Bibliotheksbereich "Datenbereitstellung". Sollten Sie als Bürger weitere interessante Datensätze kennen, freuen wir uns, wenn Sie uns über die Kontaktseite einen Hinweis geben und gleichzeitig den Rechteinhaber des Datensatzes über GovData informieren.

Mir sind Datensätze öffentlicher Stellen bekannt, die hier nicht verzeichnet sind, aber anderweitig bereits verfügbar gemacht wurden. An wen kann ich mich dazu wenden?

Hinweise zu weiteren Datensätzen sind stets willkommen. Im Bereich Kontakt können Sie uns auf solche Datensätze aufmerksam machen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den oder der Bereitstellenden dieser Daten auf GovData aufmerksam zu machen.

Ist der Katalog von GovData über eine Programmierschnittstelle erreichbar?

Der Metadatenkatalog von GovData ist über eine Programmierschnittstelle (API) erreichbar: Informationen zur API des GovData Metadatenkatalogs.

 

Die Nutzung der Daten

Entstehen mir Kosten, wenn ich Daten, die über GovData zur Verfügung gestellt werden, nutze?

In der Regel können die über GovData verfügbaren Daten kostenlos genutzt werden. Grundsätzlich gilt: Wenn irgendwelche Nutzungs-Einschränkungen (anfallende Kosten, Verbot einer kommerziellen Nutzung oder ähnliches) vorliegen, ist dies beim jeweiligen Datensatz deutlich gekennzeichnet. Grundsätzlich streben wir gemeinsam mit den Datenbereitstellenden an, soweit es geht, ausschließlich Daten mit freier Lizenz anzubieten und Daten mit eingeschränkter Lizenz nur noch in Ausnahmefällen bereit zu stellen. 

Ich möchte die über GovData angebotenen Daten kommerziell weiterverwenden. Ist dies möglich?

Eine kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Daten ist abhängig von den individuellen Nutzungsbestimmungen der einzelnen Datensätze. Ziel des Portals ist es, bei möglichst vielen Daten auch eine kommerzielle Nutzung zu ermöglichen. Daten, die mit dem Hinweis „Freie Nutzung" versehen sind, können in jedem Fall kommerziell verwendet werden. In der Suche können Sie über die links stehenden Filtermöglichkeiten auch leicht nach frei nutzbaren Daten filtern. Hinweise darauf, was unter den Begriff „kommerziell" fällt, finden Sie im Abschnitt „Nutzungsbestimmungen der Daten" dieser FAQs. Sollte eine kommerzielle Nutzung bei einem Sie interessierenden Datensatz nicht zulässig sein, nehmen Sie am besten Kontakt mit dem jeweiligen Datenbereitstellenden auf. Kontaktadressen der Datenbereitstellenden finden Sie jeweils bei den Detailinformationen zu einem Datensatz.

Welche Datensätze sind über GovData verfügbar?

Teilnehmende öffentliche Stellen bieten Informationen zu vorhandenen Datensätze aus verschiedenen Bereichen (z.B. Umwelt, Bildung, Statistik) an. Es ist eine Vielzahl an unterschiedlichen Daten vorhanden. So finden Sie über GovData neben Statistiken und Jahresberichten, beispielsweise auch Karten, Wahlergebnisse oder Datenbanken, die es Ihnen ermöglichen, über Suchkriterien passende Einrichtungen zu finden. Dabei sind der Umfang und die Themenbereiche der jeweiligen Daten abhängig vom Datenbereitstellenden. So kann es z.B. sein, dass eine Gebietskörperschaft Daten zu Schulen anbietet, während eine andere Gebietskörperschaft dies nicht tut. Die über GovData verfügbaren Daten stammen aus verschiedenen Quellen. Neben Datenportalen mehrerer Bundesländer und einigen Kommunen fällt hierunter insbesondere die Statistik-Datenkatalog von GENESIS-online und der Regionalstatistik, oder der Geodatenkatalog der "Geodateninfrastruktur Deutschland" (GDI-DE). Auf diesen Portalen werden bereits Daten verschiedener Herkunft – auch aus Länder und Kommunen – gesammelt. Insofern kann es vorkommen, dass über den „Umweg" eines solchen Fachdatenportals auf GovData Daten verfügbar sind, die der jeweilige Rechte-Inhaber nicht selbst aktiv eingestellt hat.

Warum sind über GovData weniger Daten verfügbar als bei anderen datenbereitstellenden Portalen selbst? Auf geoportal.de z.B. gibt es noch viel mehr Daten!

Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in den Katalog von GovData ist es, dass für einen Datensatz klare und nachvollziehbare Nutzungsbestimmungen festgelegt worden sind. Auf einigen der datenbereitstellenden Portale besteht diese strikte Anforderung nicht. Daten, die von diesen Portalen automatisiert übernommen werden, werden daher dahingehend geprüft, ob Nutzungsbestimmungen definiert sind. Ist dies nicht der Fall, so werden die Daten nicht in den Katalog von GovData übernommen. Darüber hinaus sind über GovData auch nur solche Daten verfügbar, die von Portalen oder Datenbereitstellenden aktiv eingebracht worden sind. Es gibt weitere Datenportale auf den verschiedenen Verwaltungsebenen, die bislang noch nicht über GovData erschlossen sind.

Was ist allgemein bei der Nutzung der Daten zu berücksichtigen?

Zunächst müssen die Nutzungsbestimmungen der einzelnen Daten beachtet werden, z.B. die Datenlizenz Deutschland. Neben den spezifischen Nutzungsbestimmungen ist selbstverständlich der allgemeine Rechtsrahmen verbindlich. So darf beispielsweise die Nutzung der Daten nicht gegen Datenschutzrecht verstoßen oder die Daten dürfen nicht in volksverhetzender oder amtsanmaßender Weise genutzt werden.

Wo finde ich die Nutzungsbestimmungen einzelner Datensätze?

Hinweise zu den individuellen Nutzungsbestimmungen werden in den Beschreibungen des einzelnen Datensatzes gegeben. Detaillierte Beschreibungen der Nutzungsbestimmungen sind vielfach direkt über die Detailansicht des Datensatzes verlinkt; außerdem finden sie sich in der Regel an der Stelle, von der der Datensatz bezogen werden kann.

Warum liegen viele Daten nur als PDF-Datei oder ähnlich vor? Zur Weiterverwendung wären maschinenlesbare Rohdaten doch viel besser geeignet!

Natürlich ist es ein wichtiges Kriterium für „Open Data", dass die entsprechenden Daten maschinenlesbar (oder eigentlich besser: „maschinenverarbeitbar") sind und auch in nicht-bearbeiteter Form (also als „Rohdaten") vorliegen. In der Praxis ist es aber so, dass viele Verwaltungs-Institutionen diese Kriterien aber im Moment noch nicht erfüllen können. Um trotzdem viele Daten anbieten und auch nachweisen zu können, dass ein Interesse an diesen Daten besteht, haben wir uns entschieden, auch solche Daten aufzunehmen, die (noch) nicht allen Kriterien an „Open Data" genügen. Hinzu kommt, dass auch solche „menschenlesbaren" Formate für einige Nutzer eher als die maschinenlesbare Varianten von Interesse sind. Langfristiges Ziel ist es aber natürlich, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden können.

Warum werden so viele Daten nur als Tabellen angeboten? Es wäre doch nutzerfreundlicher, wenn diese auch z.B. grafisch aufbereitet würden!

Ziel von GovData ist es, möglichst umfassend den Zugriff auf Daten der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zu ermöglichen. Dabei sollen die Daten möglichst in ihrer „Urfassung" – also unbearbeitet und maschinenverarbeitbar – verfügbar sein. Diese können dann durch die Nutzer selbst weiterverwendet werden – z.B. indem sie grafisch aufbereitet, miteinander verknüpft oder anderweitig genutzt werden. Dass hierbei Dinge entstehen, an die kaum jemand bei Veröffentlichung der Daten gedacht hat, kommt oftmals vor und ist auch gut so, denn nur so können die wirtschaftlichen (und auch gesellschaftspolitischen) Potentiale der Daten gehoben werden.

Ich habe eine App auf Grundlage von offenen Verwaltungsdaten entwickelt. Gibt es eine Möglichkeit diese App auf GovData zu registrieren?

Bei GovData sind wir immer daran interessiert zu erfahren, welche (Verwaltungs-)Daten wie genutzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Daten weiterverwendet und durch kreative Online-Anwendungen für viele Bürgerinnen und Bürger nutzbar gemacht werden. Aus diesem Grund bereiten wir die Möglichkeit vor, Apps, die in GovData veröffentlichte Daten nutzen, bei uns zu veröffentlichen.

 

Die Bereitstellung von Daten

Entstehen mir Kosten, wenn ich Daten meiner Verwaltungseinrichtung über GovData bereitstelle?

Für den oder der Datenbereitstellenden ist das Bereitstellen von Daten über das Portal kostenfrei. Das Portal wird gemeinsam durch den Bund und die teilnehmenden Länder (siehe Abschnitt „Rund um das Portal – wer ist für GovData verantwortlich) finanziert. 

Ich bin Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle und würde gerne weitere Daten über GovData zur Verfügung stellen. Was kann ich tun?

Im ersten Schritt sollten Sie überprüfen, ob es in Ihrer öffentlichen Stelle bereits einen Ansprechpartner für die Datenbereitstellung gibt. Wenn Ihre Einrichtung bereits Daten bereitstellt, sollte diese im Idealfall über eine einheitliche, koordinierende Stelle laufen.

Sollte Ihre öffentliche Stelle bislang noch keine offenen Daten zur Verfügung stellen, finden Sie praktische Hinweise zur Bereitstellung eigener Daten über GovData gibt es im Bibliotheksbereich "Datenbereitstellung". Außerhalb von GovData bieten auch u.a. das Open Data Handbook oder das Open Government Vorgehensmodell (Stufe 1: Open Data) weitere Hinweise.

Welche Daten werden nicht veröffentlicht?

Personenbezogene Daten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Sicherheitsrelevante Daten sind ebenso ausgeschlossen wie Daten, an denen Dritte Urheberrechte haben, sofern der jeweilige Urheber einer entsprechenden Veröffentlichung nicht zugestimmt hat. Datenbereitstellende sollten darauf achten, dass ihre Daten auch zum Beispiel durch eine Verknüpfung mit anderen Daten nicht de-anonymisiert werden können. Darüber hinaus werden nur solche Daten veröffentlicht, deren Beschreibungen ausreichend umfassend vorliegen; so ist z.B. das Fehlen einer eindeutigen Nutzungsbestimmung für einen Datensatz ein Ausschlusskriterium. Nähere Informationen zu den Pflichtfeldern in der Datensatz-Beschreibung (den „Metadaten") sind im Bibliotheksbereich "Metadatenstruktur" zu finden.

In welchen Formaten können Daten bereitgestellt werden?

Bevorzugt sollten Daten in solchen Formaten bereitgestellt werden, die auf offenen Standards beruhen und eine Maschinenlesbarkeit ermöglichen. Für tabellarische Daten sind dies zum Beispiel CSV oder XML. PDF-Dateien, Bilder (JPG, TIF, GIF, BMP etc.) o.ä. sind nicht gut geeignet, denn sie verhindern es, dass die Daten direkt und automatisiert weiterverarbeitet werden, Excel-Dateien (XLS, XLSX) sind begrenzt geeignet; sie sind im Allgemeinen zwar weiterverarbeitbar, jedoch ist der Format-Standard nicht offen.

 

Nutzungsbestimmungen der Daten

Warum sind auf GovData auch eingeschränkt nutzbare Daten, die nicht den „Open Data"-Kriterien entsprechen, verfügbar?

Über GovData sind nicht nur offene Daten verfügbar, sondern auch solche, die verschiedenen Einschränkungen unterliegen. Dies sind vor allem solche Daten, bei denen eine kommerzielle Nutzung untersagt ist. Im Rahmen der Abstimmung zwischen Bund und Ländern in Vorbereitung der Portal-Entwicklung haben sich die Teilnehmer dafür entschieden, dass bei einem reinen „Open Data"-Portal viele interessante (und mit Einschränkungen durchaus nutzbare) Daten verloren gehen würden. Aus diesem Grund wurde – auch entsprechend einer Empfehlung der Studie „Open Government Data Deutschland" – entschieden, auch diese Daten aufzunehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nutzungsbestimmungen eines Datensatzes und damit auch die Nutzungsbeschränkungen klar und eindeutig beschrieben sind. Darüber hinaus bietet das Portal die Möglichkeit, bewusst nach offenen Lizenzen zu filtern und so die Auswahl auf offene Daten zu beschränken.

Was sind Nutzungsbestimmungen oder Lizenzen?

Nutzungsbestimmungen oder Lizenzen legen die Bedingungen fest, unter denen ein Datensatz genutzt werden kann. Die Begriffe „Nutzungsbestimmungen" und „Lizenzen" werden weitgehend synonym gebraucht. Dabei ist der Begriff „Lizenz" vorwiegend dem Privatrecht und der Begriff „Nutzungsbestimmung" dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Im Folgenden wird der Begriff „Nutzungsbestimmungen" verwendet. Damit wird betont, dass die Datenbereitstellung dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.

Warum ist es wichtig, dass Datensätze und Dokumente mit Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) versehen sind?

Fehlende oder unklare Nutzungsbestimmungen erschweren die Nutzung von Datensätzen und Dokumenten: Für den Nutzer ist nicht klar ersichtlich, ob und inwieweit die Nutzung zulässig ist. Der Nutzer muss Kontakt mit der bereitstellenden Behörde aufnehmen und die Bedingungen der Weiterverwendung klären. Das bedeutet sowohl für die Datenbereitstellenden als auch für den Nutzer einen Aufwand, der durch möglichst einfache und verständliche Nutzungsbestimmungen bereits bei der Bereitstellung vermieden werden kann.

Welche Bedeutung haben Nutzungsbestimmungen für „GovData – Das Datenportal für Deutschland"?

Voraussetzung für die Aufnahme in den Metadatenkatalog von GovData sind eindeutige Nutzungsbestimmungen. Diese fördern die Verwendung der Daten und Dokumente. Daher muss für alle Datensätze und Dokumente eindeutig festgelegt sein, unter welchen Bedingungen sie verwendet werden dürfen.

Wer entscheidet über die Nutzungsbestimmungen?

Die Datenbereitstellenden entscheidet darüber, welche Nutzungsbestimmungen für seine Datensätze und Dokumente gelten sollen. Dabei haben gesetzliche Vorgaben zu Nutzungsbestimmungen Vorrang, z.B. § 5 Urheberrechtsgesetz oder die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes. Soweit es keine rechtlichen Vorgaben gibt, können die Datenbereitstellenden allgemein gebräuchliche oder auch selbst entworfene Nutzungsbestimmungen verwenden.

Wie kann eine Datenbereitstellende seine/ihre Daten unter bestimmte Nutzungsbestimmungen stellen?

Datenbereitstellende entscheidet zunächst, welche Nutzungsmöglichkeiten er für seine Daten einräumen möchte. Mit dem Datensatz veröffentlicht er dann die Informationen dazu, welche Nutzungsrechte er einräumt, d.h. unter welchen Nutzungsbestimmung die Daten stehen. Diese Nutzungsbestimmungen sollten möglichst vorformuliert und gebräuchlich sein. Sie müssen für den Nutzer deutlich erkennbar sein, etwa mit einem Vermerk oder einem Link am Datensatz oder einem rechtlichen Hinweis auf der Internetseite, über die der Datensatz verfügbar ist. Für GovData wird die Information über die Nutzungsbestimmungen über den Metadatenkatalog angezeigt. Der Katalog enthält hierzu ein Feld, das zwingend ausgefüllt werden muss.

Welche Nutzungsbestimmungen sind für Datensätze geeignet?

Daten sind umso wertvoller je einheitlicher die rechtlichen Bedingungen sind, unter denen sie bereitgestellt werden. Daten unter den gleichen Nutzungsbestimmungen sind einfacher kombinierbar. Darum hat die Unterarbeitsgruppe „Recht" der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Open Government" einfache Nutzungsbestimmungen entwickelt. Sie empfiehlt als Standardnutzungsbestimmung die „Datenlizenz Deutschland".

Welche Vorteile hat die „Datenlizenz Deutschland"?

Die „Datenlizenz Deutschland" ist speziell für die Datenbereitstellung entwickelt worden und auf die Bedürfnisse öffentlicher Datenbereitstellende in Deutschland zugeschnitten. Datenbereitstellende, die auf diese Empfehlung zurückgreifen, müssen weder eigene Nutzungsbestimmungen entwickeln noch aus dem großen Angebot von gebräuchlichen Lizenzen auswählen. Je mehr Datensätze unter einheitlichen Nutzungsbestimmungen stehen, desto einfacher wird die Nutzung, insbesondere die Kombination von Datensätzen. Der breite Einsatz der „Datenlizenz Deutschland" fördert somit die Nutzung der Daten.

Warum wurde der Begriff „Datenlizenz" statt des Begriffs "Datennutzungsbestimmung" gewählt?

Dies hat rein sprachliche Gründe: Der Begriff „Datenlizenz" ist griffiger. Uns ist bewusst, dass mit dem Begriff „Lizenz" häufig auch „Lizenzgebühren" assoziiert werden. Der kurze, prägnante Text der Datenlizenz Deutschland dürfte aber schnell deutlich machen, dass es hier allein um Bedingungen für die Nutzung geht, die nichts mit Entgelten oder Gebühren zu tun haben.

Welche Nutzung erlaubt die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0"?

Daten und Dokumente, die unter der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0" oder der „Datenlizenz Deutschland - Zero 2.0" stehen, dürfen in jeder denkbaren Art und Weise genutzt werden. Ob dies zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken geschieht, ist unerheblich. Die Aufzählung im Text der Datenlizenz Deutschland nennt exemplarisch die derzeit gängigen Nutzungsarten. Die Nutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt möglich.

Die einzige Bedingung für die Nutzung ist (im Falle der Variante „Namensnennung"), dass der Name der bereitstellenden Behörde genannt wird.

Auf welche Weise muss die Bedingung „Namensnennung" bei Datensätzen, die unter der "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung" stehen, erfüllt werden?

Aus Absatz 2 der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0" ergibt sich, welche Angaben für den Quellenvermerk erforderlich sind:

  1. Bezeichnung des Bereitstellenden nach dessen Maßgabe,
  2. der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie
  3. einen Verweis auf den Datensatz (URI).

Diese Angaben müssen nur dann gemacht werden, wenn die datenhaltende Stelle die Angaben 1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt. Stellt der oder die Datenbereitstellende diese Angaben nicht zur Verfügung, entfällt die Verpflichtung zum Quellenvermerk. Der Nutzer muss nicht selbst recherchieren.

Die Datenlizenz Deutschland macht keine Vorgabe dazu, wo der Quellenvermerk anzubringen ist. Hier ist der Nutzer frei - je nach Produkt und Besonderheit der jeweiligen Verwendung - eine geeignete Stelle für den Quellenvermerk zu identifizieren, etwa in den Metadaten oder im optischen Zusammenhang.

Müssen Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der Daten, die unter der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0" stehen, gekennzeichnet werden? Wie kann ein solcher Änderungshinweis formuliert werden?

Ja, Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Daten sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen. . Aus diesem Hinweis muss erkennbar sein, dass die Daten verändert wurden. Es muss nicht kenntlich gemacht werden, worin genau die Änderung liegt. Ein Veränderungshinweis kann etwa wie folgt formuliert sein:

  • „Quelle: Behörde XY, 2013 (Daten verändert)" oder
  • „Quelle: Behörde XY und eigene Berechnungen"

Worin unterscheidet sich die „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" von der Vorgängerversion?

Die Version 2.0 ist sprachlich überarbeitet und präzisiert. So werden beispielsweise mögliche Nutzungsarten exemplarisch aufgezählt. Zudem werden Unklarheiten im Hinblick auf die Pflicht zur Namensnennung und den Änderungsvermerk beseitigt.

Für welche Daten ist die „Datenlizenz Deutschland - Zero 2.0" geeignet?

Sofern der oder die Datenbereitstellende den Quellenvermerk nicht zur Bedingung für die Nutzung der Daten machen möchte oder eine solche Bedingung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, kann die „Datenlizenz Deutschland - Zero 2.0" eingesetzt werden. Sie erlaubt - ebenso wie die „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0" - alle denkbaren Nutzungsarten für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke. Es gibt keine Bedingung für die Nutzung.

Datenlizenz Deutschland 1.0

Die Datenlizenz Deutschland 1.0 wird durch GovData nicht mehr weiter unterstützt. Alle Datenbereitstellende werden gebeten, diese Lizenz nicht mehr weiter zu verwenden!

Was bedeutet die Verwendung der empfohlenen Nutzungsbestimmungen für die Frage, ob Daten geldleistungspflichtig sind?

Die empfohlenen Nutzungsbestimmungen treffen indirekt die Aussage, dass weder Entgelte noch Gebühren (zusammengefasst als „Geldleistungen" bezeichnet) anfallen. Die Nutzungsbestimmungen nennen die Bedingungen, unter denen eine Nutzung erlaubt ist. Geldleistungen gehören nicht dazu. Soll ein Datensatz gegen Entgelt oder Gebühr abgegeben werden, müssen andere Nutzungsbestimmungen, z.B. die Geolizenz, verwendet werden.

Können auch amtliche Werke gemäß § 5 Urheberrechtsgesetz unter Nutzungsbestimmungen gestellt werden?

Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen können nicht unter Nutzungsbestimmungen gestellt werden. § 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz regelt für diese amtlichen Werke abschließend, dass sie gemeinfrei sind. Das Gleiche gilt gemäß § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, z.B. Merkblätter für Bürger. In diesen Fällen soll – statt der Angabe einer Nutzungsbestimmung – auf die Gemeinfreiheit gemäß § 5 Urheberrechtsgesetz hingewiesen werden.

Wo finde ich die Datenlizenzen Deutschland und wie kann ich sie in meine Metadaten integrieren?

Die "Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" finden Sie unter: http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0

Die "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0" finden Sie unter: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0

 

Open Data, offene Verwaltungsdaten im Allgemeinen

Was ist die Idee hinter „Open Data" und der „Öffnung" von Verwaltungsdaten?

Informationen sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Der offene und strukturierte Zugang zu frei verfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand ist ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung einer Wissensgesellschaft. Er stärkt das Vertrauen zwischen Politik und Zivilgesellschaft, zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Medien. Darüber hinaus birgt die Öffnung solcher „Datenschätze" der Verwaltung ein enormes wirtschaftliches Potential – gemäß einer im Auftrag der EU-Kommission erstellten Studie in Höhe von bis zu 40 Mrd. € für die EU.

Existieren in Deutschland Angebote, um z.B. auf Daten auf Ebene der Länder oder Kommunen zuzugreifen?

Auf GovData werden Daten von Behörden und andere öffentlichen Institutionen aus Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt. Einzelne Länder und Kommunen bieten auch eigene Angebote an, die u.U. auch noch nicht über GovData verfügbar sind. Ziel von GovData ist es jedoch, langfristig möglichst umfassend die Daten aller Ebenen gebündelt auffindbar zu machen.

Wo finde ich mehr Informationen zu Open-Data-Projekten?

Weitere Informationen zum Thema „Open Data" und auch zu „Open Government" finden Sie in der Rubrik Informationen.

(Stand: 09.10.2023)