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Überschwemmungsgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zuständig sind seit 2005 die unteren Wasserbehörden.

Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche, die statistisch alle 100 Jahre (HQ 100) überflutet werden. Für Gewässer, von denen ein Gefahrenpotential anzunehmen ist, sind Überschwemmungsgebiete ermittelt worden. Im Anschluss wurden sie vorläufig gesichert und teilweise bereits durch Verordnung festgesetzt. Darüber hinaus werden Hochwasserrisikogebiete auf der Basis eines größeren Abflussereignisses festgelegt.

Überschwemmungsgebiete im Landkreis Göttingen und vorläufig zu sichernde Gebiete, die noch nicht verordnet sind:
Aue, Dramme, Eller, Fulda, Garte, Große Lonau, Hahle, Harste, Leine, Lutter, Nathe, Nieme, Oder, Rase und Grundbach, Rhume, Rodebach, Scheede, Suhle, Schneenbach, Schwülme, Sieber, Söse, Wendebach, Werra,Weser, Wieda, Zorge.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
Letzte Änderung:
02.11.2023
Veröffentlichungsdatum:
16.07.2020
Datenbereitsteller:
GDI-DE
Veröffentlichende Stelle:
Landkreis Göttingen
Kategorien:
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel
Umwelt Umwelt
Verkehr Verkehr
Zeitraum:
10.05.2000 -
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
binnengewässer
fließgewässer
fließgewässerwirtschaft
gebiete-mit-naturbedingten-risiken
gewässereinzugsgebiet
hochwasser
hochwasserschutz
inspireidentifiziert
naturrisiko
naturrisikoverhütung
opendata

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