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Radbefahrbare Wege im Aachener Wald

Wege im Aachener Stadtwald, die für das Radfahren aus Sicht des Gesetzgebers (§ 2 Abs. 2 LFoG) zulässig sind, sofern die Belange der Natur, des Waldeigentümers sowie sonstiger Waldnutzer und Waldnutzerinnen angemessen berücksichtigt werden.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
19.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
19.04.2024
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Aachen
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Bildung, Kultur und Sport Bildung, Kultur und Sport
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
geoservice
infrastruktur
verkehr

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