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Parkverbotszonen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität

Der Datensatz enthält die bestehenden Parkverbotszonen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität von Berlin. Mit der Novellierung des Berliner Straßengesetzes wurde am 1. September 2022 die Sondernutzungserlaubnispflicht für den Betrieb von Mietfahrzeugflotten im öffentlichen Raum eingeführt.
Im Rahmen dieser Sondernutzung und der damit verbundenen Nebenbestimmungen verpflichten sich Anbieter von Mikromobilitätsangebote (E-Scooter, (E-)Räder, Lastenräder und Elektromotorroller) zur Freihaltung von bestimmten Bereichen, den hier vorliegen Abstell- bzw. Parkverbotszonen. Die Parkverbotszonen setzen sich dabei aus allgemeinen Grün- und Erholungsflächen, Spielplätze, Friedhofsflächen sowie durch die Bezirke gemeldete sensible Orte zusammen.

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    Der Datensatz enthält die bestehenden Parkverbotszonen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität von Berlin. Mit der Novellierung des Berliner Straßengesetzes wurde am 1. September 2022 die Sondernutzungserlaubnispflicht für den Betrieb von Mietfahrzeugflotten im öffentlichen Raum eingeführt. Im Rahmen dieser Sondernutzung und der damit verbundenen Nebenbestimmungen verpflichten sich Anbieter von Mikromobilitätsangebote (E-Scooter, (E-)Räder, Lastenräder und Elektromotorroller) zur Freihaltung von bestimmten Bereichen, den hier vorliegen Abstell- bzw. Parkverbotszonen. Die Parkverbotszonen setzen sich dabei aus allgemeinen Grün- und Erholungsflächen, Spielplätze, Friedhofsflächen sowie durch die Bezirke gemeldete sensible Orte zusammen.

    Letzte Änderung:
    09.04.2024
    Verfügbarkeit:
    -
    Offenheit der Lizenz:
    Freie Nutzung
    Nutzungsbedingungen:
    Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
    Namensnennungstext:
    Geoportal Berlin / [Titel des Datensatzes]
    URL:
    https://gdi.berlin.de/services/wms/parkverbot_mikromob
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    Der Datensatz enthält die bestehenden Parkverbotszonen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität von Berlin. Mit der Novellierung des Berliner Straßengesetzes wurde am 1. September 2022 die Sondernutzungserlaubnispflicht für den Betrieb von Mietfahrzeugflotten im öffentlichen Raum eingeführt. Im Rahmen dieser Sondernutzung und der damit verbundenen Nebenbestimmungen verpflichten sich Anbieter von Mikromobilitätsangebote (E-Scooter, (E-)Räder, Lastenräder und Elektromotorroller) zur Freihaltung von bestimmten Bereichen, den hier vorliegen Abstell- bzw. Parkverbotszonen. Die Parkverbotszonen setzen sich dabei aus allgemeinen Grün- und Erholungsflächen, Spielplätze, Friedhofsflächen sowie durch die Bezirke gemeldete sensible Orte zusammen.

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    Letzte Änderung:
    09.04.2024
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    -
    Offenheit der Lizenz:
    Freie Nutzung
    Nutzungsbedingungen:
    Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
    Namensnennungstext:
    Geoportal Berlin / [Titel des Datensatzes]
    URL:
    https://gdi.berlin.de/services/wfs/parkverbot_mikromob
Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
09.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
21.11.2022
Datenbereitsteller:
GDI-DE
Veröffentlichende Stelle:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin
Kategorien:
Verkehr Verkehr
Zeitraum:
01.09.2022 -
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
berlin
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