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Negativkulisse zum Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG (Vorkaufsrecht_Negativkulisse)

Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Unterschiedliche Lizenzinformationen auf Distributionsebene
Letzte Änderung:
23.02.2024
Veröffentlichungsdatum:
15.01.2024
Datenbereitsteller:
Land Schleswig-Holstein
Veröffentlichende Stelle:
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Kategorien:
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Regionen und Städte Regionen und Städte
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
15.01.2024 -
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
envi
kulisse
natur-und-landschaft
vorkaufsrecht

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