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Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile


Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Hier soll die Prüfung der Betroffenheit in Genehmigungsverfahren unterstützt werden; ebenso soll die allgemeine Auskunft über Standorte und Art der Denkmale erfolgen. Grundlage für die durch Naturdenkmalsverordnungen der Stadt Bielefeld festgesetzten Naturdenkmale für den baurechtlichen Innenbereich ist der Geltungsbereich der Bebauungspläne nach § 30 BauGB sowie im Zusammenhang bekannte Ortsteile nach § 34 BauGB.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Letzte Änderung:
14.06.2023
Veröffentlichungsdatum:
19.04.2024
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Stadt Bielefeld - Umweltamt
Kategorien:
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
geo
umwelt-und-klima

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