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Lärmkartierung des Landes Brandenburg 2017 - Anwendung

Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).

Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2017 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam.
(Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.).

Ergebnisse der Lärmkartierung sind statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit sowie Lärmkarten mit der flächenhaften Isophonendarstellung der Tag/Abend/Nacht- und der Nachtlärmbelastung in den betroffenen Gemeinden.

1. Hauptverkehrsstraßen

Erläuterungen zum Umgebungslärm und zu den Datengrundlagen sowie den Berechnungsverfahren für die Erstellung von Lärmkarten werden in der Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV gegeben.

Zur besseren Orientierung werden topografische Karten der Landesvermessung eingeblendet.

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Es werden hier die Ergebnisse der Lärmkartierung der zweiten Stufe der Lärmkartierung (2017) Anwendung 3. Stufe angeboten.

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Der Kartendienst ist kostenfrei.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere offene Lizenz
Letzte Änderung:
15.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
-
Datenbereitsteller:
mCLOUD
Veröffentlichende Stelle:
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
31.12.2015 - 30.12.2016
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
34.-verordnung-zur-durchführung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes-verordnung-über-die-lärmkartieru
bundes-immissionsschutzgesetz-bimschg
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