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Landschaftsschutzgebiete

Als Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
18.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
23.01.2004
Datenbereitsteller:
GDI-DE
Veröffentlichende Stelle:
Landeshauptstadt Dresden
Kategorien:
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
datenkatalog
inspire_svdd
local
lokal
opendata
protected-sites
schutzgebiete

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