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Geschützte Landschaftsbestandteile (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Geschützter Landschafts-
bestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und
§ 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundes naturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
Schutzintensität: weniger hoch.

Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist:
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
Letzte Änderung:
02.11.2023
Veröffentlichungsdatum:
30.11.2017
Datenbereitsteller:
GDI-DE
Veröffentlichende Stelle:
Landkreis Göttingen
Kategorien:
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
01.01.2002 -
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
binnengewässer
fließgewässer
flächenschutz
gewässerschutz
inspireidentifiziert
lebensraum
lebensräume-und-biotope
naturschutz
opendata
schutz-der-natürlichen-pflanzen--und-tierwelt

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