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Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV Hamburg

Einzelfeuerungen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen z.B. Heizkessel, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen), die eine Feuerungswärmeleistung von gleich oder mehr als 1 MW aufweisen, sind gemäß § 6 der 44. BImSchV registrierpflichtig und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Pflicht gilt unmittelbar gegenüber dem Anlagenbetreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen. Weiteres zur Anzeigepflicht in Hamburg ist auf dem Hamburger Internetauftritt zur 44. BImSchV beschrieben: https://www.hamburg.de/fachthemen/15025250/44bimschv/

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Eingeschränkte Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere geschlossene Lizenz
Letzte Änderung:
20.02.2024
Veröffentlichungsdatum:
20.02.2024
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
HMDKLGV
Kategorien:
Energie Energie
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
-
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
44.-bimschv
anlagenregister
feuerungsanlage
geodaten

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