Datensatz

Fahrerlaubnisse auf Probe - (FE1)

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis erhalten Fahranfänger zunächst eine Fahrerlaubnis auf Probe (FaP). Die zweijährige Probezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Probezeit gilt für alle Personen, die erstmalig die Fahrerlaubnis in den Klassen B, A, C und D erworben haben.
Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst. Bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern wird zusätzlich die Probezeit gespeichert.


Grundlage der Statistik zu FE1 sind die im ZFER gespeicherten Daten.

Berichtszeitpunkt ist der 1. Januar eines Jahres.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere offene Lizenz
Letzte Änderung:
06.03.2023
Veröffentlichungsdatum:
11.09.2019
Datenbereitsteller:
mCLOUD
Veröffentlichende Stelle:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kategorien:
Verkehr Verkehr
Zeitraum:
31.12.2016 - 31.12.2020
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
mcloud_category_roads
mcloud_ide9338691-fcf8-4312-b7a2-6c436f2fcf3f

Diesen Datensatz kommentieren

Neueste Kommentare

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Metadatensatz vorhanden. Schreiben Sie den ersten.