Datensatz

Entwicklung der Empfängerzahlen in Hamburg nach §§2, 3 AsylbLG

Anzahl der Personen, die in einem Monat laufende Leistungen in Hamburg nach dem Asylbewerberleistungsgesetz §§ 2 oder 3 tatsächlich erhalten haben. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 2 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein:
Anteilige Tagessätze, anteilige Miete, anteilige Heizkosten, anteilige laufende Nebenkosten, Anteile Sammelunterkunft, Regelbedarf nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Beiträge zur Krankenversicherung.

Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 3 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein:
Anteile Sammelunterkunft, Notwendiger persönlicher Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, notwendiger Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, Sachleistungen, Leistungen nach § 1 Absatz 4/ § 1a Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
17.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
17.04.2024
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
HMDKLGV
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Zeitraum:
-
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
geodaten
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