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Energetischer Sanierungsfahrplan

emäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Creative Commons Namensnennung (CC-BY)
Letzte Änderung:
13.04.2023
Veröffentlichungsdatum:
13.04.2023
Datenbereitsteller:
Berlin Open Data
Veröffentlichende Stelle:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, SE Facility Management
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
bezirksamt
dienstgebäude
ernergieverbrauch
liegenschaften
tempelhof-schöneberg

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