Datensatz

Daten des Haushaltsplanes 2018 der Stadt Frankfurt am Main

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes ergibt sich aus § 95 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune und ermächtigt den Magistrat Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Gemäß § 101 HGO unterteilt sich der Haushalt in eine Ergebnis- und Finanzplanung. Das Investitionsprogramm ist Teil der Finanzplanung. Der Haushaltsplan 2018 umfasst in der Finanzplanung die Jahre 2018 bis 2021.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
21.10.2022
Veröffentlichungsdatum:
05.11.2018
Datenbereitsteller:
Stadt Frankfurt am Main
Veröffentlichende Stelle:
Stadt Frankfurt am Main
Kategorien:
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Wirtschaft und Finanzen Wirtschaft und Finanzen
Zeitraum:
01.01.2018 - 31.12.2018
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
ergebnishaushalt
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finanzen
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