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Bebauungsplan Tonndorf 3 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Tonndorf 3 vom 26. Juni 1964 (HmbGVBl. S. 139), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 497), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Tonndorf 3" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt:
"In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
26.10.2023
Veröffentlichungsdatum:
17.10.2022
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
HMDKLGV
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
12.02.2010 -
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
baugesetzbuch--baugb
bauleitplanung
baunutzungsverordnung--baunvo
bebauungsplan
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plis
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