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Bebauungsplan Lokstedt 12 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 12 vom 9. Oktober 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 429) wird wie folgt geändert:
1.Die "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 12" wird der Verordnung beigefugt.
2.§ 2 wird wie folgt geändert:
1.Der bisherige Text wird Nummer 1.
2.Es wird folgende Nummer 2 angefügt:
"2. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet (Julius-Vosseler-Straße, Vizelinstraße, Ostgrenzen der Flurstücke 1765, 1772 bis 1794 sowie Südgrenzen der Flurstücke 1795 bis 1798 der Gemarkung Lokstedt) gilt:
2.1 Die Dächer der Wohngebäude sind als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung von höchstens 6 Grad auszubilden. Staffelgeschosse sind unzulässig.
2.2 Für die Außenwände der Wohngebäude sind helle Farbtöne zu verwenden.
2.3 Eine Überschreitung der Baugrenzen in den rückwärtigen Grundstücksbereichen durch Balkone, Loggien, Erker und Wintergärten kann bis zu 2,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Vorbauten und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m kann zugelassen werden. Die Breite der Vorbauten und Erker darf dabei die Hälfte der Gebäudebreiten, höchstens jedoch 4 m, nicht überschreiten."

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
26.10.2023
Veröffentlichungsdatum:
17.10.2022
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
11.02.2000 -
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
baugesetzbuch--baugb
bauleitplanung
baunutzungsverordnung--baunvo
bebauungsplan
geoinformation
plis
raumbezogene-information
öffentliche-pläne

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