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Bebauungsplan Eilbek 3 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 3 vom 27. Mai 1966 (HmbGVBl. S. 153), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 498), wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 3" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2.In § 2 Nummer 2 werden folgende Sätze angefügt:
"Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungs-verordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
26.10.2023
Veröffentlichungsdatum:
03.09.2023
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
HMDKLGV
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
12.02.2010 -
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
baugesetzbuch--baugb
bauleitplanung
baunutzungsverordnung--baunvo
bebauungsplan
geoinformation
plis
raumbezogene-information
öffentliche-pläne

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