Datensatz

Anteil Beschäftigte Sektor F, Baugewerbe, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (am Arbeitsort), Gemeindeebene

Berechnungsgrundlage bilden die Stichtageswerte zum 30.06 der Agentur für Arbeit.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte


Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Personen gelten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor.
2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung).
3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit).
4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar.
Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen
werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte und Beamtinnen, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen.
Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausgewiesen.
Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

Distributionen

  • GEOJSON Anteil Beschäftigte Sektor F, Baugewerbe, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (am Arbeitsort), Gemeindeebene (GeoJSON)

    Berechnungsgrundlage bilden die Stichtageswerte zum 30.06 der Agentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Personen gelten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen: 1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor. 2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). 3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit). 4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar. Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte und Beamtinnen, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen. Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausgewiesen. Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

    Letzte Änderung:
    05.04.2022
    Verfügbarkeit:
    -
    Offenheit der Lizenz:
    Freie Nutzung
    Nutzungsbedingungen:
    Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
    URL:
    https://geoserver.digitale-mrn.de/geoserver/metropolatlas/ows?service=WFS&version=1.0.0&request=GetFeature&typeName=metropolatlas%3AMRN_arge_Gemeinde_anteil_sektor_f_an_allen_beschaeftigten_2020&outputFormat=application%2Fjson
  • GPKG Anteil Beschäftigte Sektor F, Baugewerbe, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (am Arbeitsort), Gemeindeebene (GPKG)

    Berechnungsgrundlage bilden die Stichtageswerte zum 30.06 der Agentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Personen gelten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen: 1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor. 2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). 3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit). 4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar. Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte und Beamtinnen, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen. Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausgewiesen. Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

    Letzte Änderung:
    28.02.2024
    Verfügbarkeit:
    -
    Offenheit der Lizenz:
    Freie Nutzung
    Nutzungsbedingungen:
    Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
    URL:
    https://geoserver.digitale-mrn.de/geoserver/metropolatlas/ows?service=WFS&version=1.0.0&request=GetFeature&typeName=metropolatlas%3AMRN_arge_Gemeinde_anteil_sektor_f_an_allen_beschaeftigten_2020&outputFormat=application%2Fx-gpkg
  • CSV Anteil Beschäftigte Sektor F, Baugewerbe, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (am Arbeitsort), Gemeindeebene (CSV)

    Berechnungsgrundlage bilden die Stichtageswerte zum 30.06 der Agentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Personen gelten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen: 1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor. 2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). 3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit). 4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar. Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte und Beamtinnen, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen. Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausgewiesen. Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

    Letzte Änderung:
    28.02.2024
    Verfügbarkeit:
    -
    Offenheit der Lizenz:
    Freie Nutzung
    Nutzungsbedingungen:
    Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
    URL:
    https://geoserver.digitale-mrn.de/geoserver/metropolatlas/ows?service=WFS&version=1.0.0&request=GetFeature&typeName=metropolatlas%3AMRN_arge_Gemeinde_anteil_sektor_f_an_allen_beschaeftigten_2020&outputFormat=csv
  • WMS_SRVC Anteil Beschäftigte Sektor F, Baugewerbe, an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (am Arbeitsort), Gemeindeebene (WMS)

    Berechnungsgrundlage bilden die Stichtageswerte zum 30.06 der Agentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Personen gelten Personen, die alle folgenden Kriterien erfüllen: 1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor. 2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). 3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit). 4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar. Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte und Beamtinnen, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte werden hier nicht nachgewiesen. Fälle ohne Angaben zu weiteren Untergliederungsmerkmalen werden nur in den jeweiligen Insgesamt-Positionen ausgewiesen. Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle beruhen auf Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

    Letzte Änderung:
    25.03.2024
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    -
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    https://geoserver.digitale-mrn.de/geoserver/metropolatlas/MRN_arge_Gemeinde_anteil_sektor_f_an_allen_beschaeftigten_2020/wms?request=GetCapabilities
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Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
25.03.2024
Veröffentlichungsdatum:
05.04.2022
Datenbereitsteller:
Metropolregion Rhein-Neckar
Veröffentlichende Stelle:
Metropolregion Rhein-Neckar
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
wirtschaft

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