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Zuschüsse zum Religions-, und Weltanschauungsunterrichts

Religions- und Lebenskundeunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes sind in Berlin freiwillige Unterrichtsfächer. Jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft kann in Berlin nach § 13 des Berliner Schulgesetzes Religionsunterricht erteilen. Die Anbieter des Religions- und Lebenskundeunterrichts erhalten für ihr Angebot einen Zuschuss des Landes Berlin.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Creative Commons Namensnennung (CC-BY)
Letzte Änderung:
31.10.2016
Veröffentlichungsdatum:
19.09.2016
Datenbereitsteller:
Berlin Open Data
Veröffentlichende Stelle:
Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
Kategorien:
Bildung, Kultur und Sport Bildung, Kultur und Sport
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
alevitischer-religonsunterricht
berlin
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evangelischer-religionsunterricht
humanistischer-lebenskundeunterricht
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