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Werkstätten für Menschen mit Behinderung Hamburg

Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten auf Grundlage von §§ 219ff. i.V. mit §§ 56ff. SGB IX Menschen, bei denen nicht oder noch nicht wieder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb (§ 215 SGB IX) in Betracht kommt und die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen, eine Beschäftigung. Die Leistung im Arbeitsbereich wird vom Leistungsträger der Eingliederungshilfe als "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" erbracht. Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich werden i.d.R. von der Bundesagentur für Arbeit, den Rentenversicherungen oder auch der gesetzlichen Unfallversicherungen erbracht. Hier werden lediglich die größeren Standorte von Hamburger Werkstätten erfasst.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
11.12.2023
Veröffentlichungsdatum:
07.07.2023
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Zeitraum:
-
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
behinderung
geodaten
menschen
werkstätten

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