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Verbraucherinsolvenzen

Definition:
Die beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren umfassen die durch Gerichtsentscheid eröffneten oder mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.

Hintergrund:
Die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung (InsO) eröffnet überschuldeten (natürlichen) Personen die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens (§ 304 InsO) mit anschließender Restschuldbefreiung. Nach einer Wohlverhaltensperiode (§ 295 InsO), die sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet (§ 287 InsO), ist dann für überschuldete Personen ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich. Das eröffnete Insolvenzverfahren soll dazu dienen, deren Vermögens- und Schuldensituation verlässlich festzustellen sowie pfändbares Vermögen einzuziehen und zu verwerten.
Am 1. Dezember 2001 wurde das Insolvenzrecht dahingehend geändert, dass eine Stundung der Verfahrenskosten ermöglicht wurde. Nach dieser Änderung ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen deutlich gestiegen.

Datenquelle:
IT.NRW, Insolvenzstatistik

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
02.10.2020
Veröffentlichungsdatum:
03.11.2017
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit
Wirtschaft und Finanzen Wirtschaft und Finanzen
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
insolvenzordnung
mags
schuldenbereinigung
sozialberichte
sozialindikatoren
verbraucherinsolvenz

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