Unterhalt für Kinder
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HTML Unterhalt für Kinder
Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie Unterhalt für Ihr Kind, das Sie betreuen, für sich selbst als betreuender Elternteil eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes oder für sich selbst als Volljährige, Volljähriger (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) geltend machen wollen.
- Letzte Änderung:
- 09.11.2021
- Verfügbarkeit:
- -
- Offenheit der Lizenz:
- Eingeschränkte Nutzung
- Nutzungsbedingungen:
- Andere geschlossene Lizenz
- URL:
- https://open-data.bielefeld.de/dataset/f47695ed-ca79-4346-9b9d-e0e0037e87a8/resource/f47695ed-ca79-4346-9b9d-e0e0037e87a8
Metadaten
-
RDF Link zu den Metadaten im Format RDF/XML
- Offenheit der Lizenz:
- Eingeschränkte Nutzung
- Nutzungsbedingungen:
- Andere geschlossene Lizenz
- Letzte Änderung:
- 23.03.2022
- Veröffentlichungsdatum:
- 19.04.2024
- Datenbereitsteller:
- Open.NRW
- Veröffentlichende Stelle:
- Bielefeld
- Kategorien:
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- Zeitraum:
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- Raumbezug:
- -
- Schlagwörter:
- soziales
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