Datensatz

Unterhalt für Kinder

Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie Unterhalt


  • für Ihr Kind, das Sie betreuen,
  • für sich selbst als betreuender Elternteil eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes oder
  • für sich selbst als Volljährige, Volljähriger (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)

geltend machen wollen.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Eingeschränkte Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere geschlossene Lizenz
Letzte Änderung:
23.03.2022
Veröffentlichungsdatum:
19.04.2024
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Bielefeld
Kategorien:
-
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
soziales

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