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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83
(2) GO NRW. Die Entscheidung des Stadtkämmerers über die Bewilligung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die in der als Anlage beigefügten Liste III/2014 aufgeführt sind, bedarf gemäß Ratsbeschluss vom 31.01.2013 zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Rates.


Die Prüfung auf einen ggfls. auszugleichenden Mehrbedarf fand auf dem Budget der Produktgruppenebene statt.

Aufgrund zahlreicher Buchungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2008 und 2009 nach Bereitstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.2009 (DS 0912823) bzw. Ratsbeschluss vom 18.11.2010 (DS 1013597) musste der Ausgleich der Produktgruppen korrigiert werden. Aus Vereinfachungsgründen wurden die bereits getätigten über- und außerplanmäßigen Buchungen storniert, um den neuen Bedarf ermitteln zu können.

In den als Anlagen beigefügten Listen „Jahresabschluss 2008 – 2011“ sind die Produktgruppen und der jeweils abzudeckende über- bzw. außerplanmäßige Bedarf dargestellt.

Die Gründe für den entstandenen Mehrbedarf liegen neben den sog. Abgrenzungsbuchungen, bei denen die Auszahlung in einem anderen Haushaltsjahr als die Aufwandsbuchung stattfindet, im Wesentlichen im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen.

Bei den bilanziellen Abschreibungen führten über- oder außerplanmäßig bereitgestellte Mittel für Investitionen zu zusätzlichen Abschreibungen.

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Offenheit der Lizenz:
Eingeschränkte Nutzung
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Andere geschlossene Lizenz
Letzte Änderung:
23.10.2019
Veröffentlichungsdatum:
19.04.2024
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Bonn
Kategorien:
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Schlagwörter:
haushalt-und-steuern
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