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TMASGFF: Kurzzeitpflegeeinrichtungen in Thüringen

Man spricht gem. § 2 Abs. 3 ThürWTG von Kurzzeitpflege, wenn eine volljährige, pflegebedürftige Person einer vorübergehenden Aufnahme in einer stationären Einrichtung bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Als vorübergehend ist ein Zeitraum von ein bis drei Monaten anzusehen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF).

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
03.01.2024
Veröffentlichungsdatum:
01.12.2023
Datenbereitsteller:
GDI-DE
Veröffentlichende Stelle:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Bildung, Kultur und Sport Bildung, Kultur und Sport
Gesundheit Gesundheit
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
frauen-und-familie
gesundheit
kurzzeitpflegeeinrichtungen
opendata
soziales
thüringen
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tmasgff
versorgungswirtschaft-und-staatliche-dienste

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