Datensatz

Tatsächliche und bereinigte Bruttolohnquote in NRW

Definition:
Zur Darstellung der funktionalen Einkommensverteilung des Volkseinkommens wird häufig die Lohnquote verwendet. Die tatsächliche Bruttolohnquote bezeichnet den Anteil des empfangenen Arbeitnehmerentgelts, inklusive aller Lohnkostenbestandteile (z. B. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, freiwillige Sozialleistungen und vermögenswirksame Leistungen), am Volkseinkommen.
Neben der tatsächlichen Bruttolohnquote wird oft auch eine strukturbereinigte Bruttolohnquote berechnet. Sie hält den Anteil der abhängig Beschäftigten ab einem Basisjahr, hier 2000, konstant, um die Wirkung von Änderungen in der Beschäftigtenstruktur im Zeitverlauf weitestgehend auszuschalten.
Die Arbeitnehmerquote ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (abhängig Beschäftiger) an den Erwerbstätigen insgesamt in Prozent.

Hinweis:
Im Jahr 2014 wurde eine Generalrevision durchgeführt. Diese diente in erster Linie der europaweiten Einführung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Das ESVG 2010 basiert seinerseits auf dem weltweit gültigen neuen System of National Accounts (SNA 2008) und löste das bisherige ESVG 1995 ab.

Datenquelle:
Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
02.10.2020
Veröffentlichungsdatum:
03.11.2017
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
bruttolohnquote
mags
sozialberichte
sozialindikatoren
volkswirtschaftliche-gesamtrechnung

Diesen Datensatz kommentieren

Neueste Kommentare

Es sind noch keine Kommentare zu diesem Metadatensatz vorhanden. Schreiben Sie den ersten.