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SP-Gebiete Hamburg

Die SP-Gebiete sind, neben der HafenCity, abgegrenzte größere Stadtgebiete, für die der Senat sich befristet die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht nach § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz vorbehalten hat. Die geltenden SP-Gebiete ergeben sich aus § 5 Absätze 4 ff. Weiterübertragungsverordnung-Bau. Die Rückübertragung auf den Senat endet entweder nach Fristablauf oder nachdem das SP-Gebiet ganz oder teilweise durch eine Änderung der WeiterübertragungsVO-Bau aufgehoben und damit wieder in die Planungs- und Genehmigungszuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes entlassen wurde.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
03.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
26.01.2024
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Regionen und Städte Regionen und Städte
Verkehr Verkehr
Zeitraum:
-
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
baugb
baugesetzbuch--baugb
baunutzungsverordnung--baunvo
bebauungsplan
behörde
geodaten
landschaft
planaufstellung
raumentwicklung
senatspläne
stadtentwicklung
stadtteilentwicklung
vorbehaltsgebiete

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