Datensatz

Ruhige Gebiete Hamburg (§ 47d BImSchG)

Ruhige Gebiete (§ 47d BImSchG)
- Abwägungsrelevant bei Bauleitverfahren nach Baugesetzbuch und Planverfahren nach sonstigem Planrecht
- Allgemein zugängliche Flächen mit einer geringen Lärmbelastung
- Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDen < 50 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen-, Schienen- und Flugverkehr)
- Mindestgröße 50 ha

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
30.11.2023
Veröffentlichungsdatum:
07.07.2023
Datenbereitsteller:
mCLOUD
Veröffentlichende Stelle:
HMDKLGV
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
erholung
eu-umgebungslärmrichtlinie
geodaten
geographie
geologie-geodaten
gesundheit-und-sicherheit
immissionskataster
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lärmbelastung
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