Datensatz

Rhein-Kreis Neuss: Investitionskostenzuschuss Tages-, Nacht- Kurzzeitpflege

Die Träger von Einrichtungen der Tages-, Nacht-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege haben die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für den Bereich der Investitionskosten zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die Tage gewährt, an denen ein Platz durch pflegebedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Rhein-Kreis Neuss tatsächlich genutzt worden ist. Der Antrag kann jeweils bis zum 15. des Folgemonats gestellt werden. Das Antragsverfahren ist beim Rhein-Kreis Neuss seit Juli 2022 vollständig digitalisiert. Das neue Fachverfahren liefert die Belegungstage via Schnittstelle direkt an das Open Data-Portal.Somit zeigt dieser Datensatz die Belegungstage pro pflegebedürftiger Person mit Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Rhein-Kreis Neuss. Zusätzlich wird noch zwischen einer Tagespflegeeinrichtung und einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterschieden.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
Letzte Änderung:
25.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
25.04.2024
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Rhein-Kreis Neuss
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
investiotionskosten
investitionskostenzuschuss
investkosten

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