Datensatz

(Geänderte) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden

- ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024,
- ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) und
- ein Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024

bekannt gemacht.

Im Entwurf des Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 (Stand: 29.1.2024, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch redaktionelle Anpassungen ergeben. Weitere Änderungen gegenüber den Entwürfen haben sich nicht ergeben.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Eingeschränkte Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Creative Commons Namensnennung - - Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)
Letzte Änderung:
17.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
07.12.2023
Datenbereitsteller:
Bundesministerium der Finanzen
Veröffentlichende Stelle:
Bundesministerium der Finanzen
Kategorien:
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Wirtschaft und Finanzen Wirtschaft und Finanzen
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
Lohnsteuerabzug 2024
Programmablaufplan
Programmablaufpläne

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