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Nicht vollzogene Rückführungen in Hamburg

Die zuständige Behörde hat den gesetzlichen Auftrag, bestehende Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen, sofern ihnen keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe entgegenstehen. Dabei wird der Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise Vorrang gegenüber einer Abschiebung eingeräumt. Alle ausreisepflichtigen Personen werden über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und Wege der Förderung beraten. Sollte der Ausreisepflicht jedoch nicht nachgekommen werden, werden die Betroffenen abgeschoben. Die Abschiebung kann jedoch aus diversen Gründen am Tag der Rückführung scheitern.
Monatliche Darstellung der Gründe warum Abschiebemaßnahmen am Tag der Rückführung nicht vollzogen werden konnten sowie deren jeweiliger Anzahl.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
23.12.2023
Veröffentlichungsdatum:
23.12.2023
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
Behörde für Inneres und Sport
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Zeitraum:
-
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
behörde
flüchtlinge
geodaten
lagebild-flüchtlinge

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