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Konventionelle Zutaten im ökologischen Landbau

Produkte dürfen nur mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau versehen werden, wenn mindestens 95 Gewichtsprozent der landwirtschaftlichen Zutaten ökologischen Ursprungs sind und die Anforderungen der EU- Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau erfüllt werden. Maximal fünf Gewichtsprozent der landwirtschaftlichen Zutaten können konventionellen Ursprungs sein. Diese müssen entweder im Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 gelistet oder von der BLE im Einzelantrag genehmigt werden.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
Letzte Änderung:
19.10.2023
Veröffentlichungsdatum:
16.07.2015
Datenbereitsteller:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Veröffentlichende Stelle:
BLE
Kategorien:
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
ernährung-und-versorgung

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