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Kleiner Waffenschein

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Der "kleine Waffenschein" ist erforderlich, um eine Schreckschusswaffe, eine Reizstoffwaffe oder eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung zu führen. 

Nach dem Waffengesetz bedeutet der Begriff "Führen"; die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder einer Schießstätte. Die Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind: 1 - Mindestalter: 18 Jahre, 2 - Zuverlässigkeit, 3 - persönliche Eignung. Die zuständige Abteilung überprüft die Erfüllung der Anforderungen auf der Grundlage der von anderen öffentlichen Institutionen gelieferten Informationen.(https://service.konstanz.de/Leistung-Detailansicht/?id=1175

(Quelle: Stadt Konstanz, Untere Waffenbehörde) 

Rechtsgrundlage 

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Letzte Änderung:
15.01.2024
Veröffentlichungsdatum:
25.04.2024
Datenbereitsteller:
Open Data Baden-Württemberg
Veröffentlichende Stelle:
Team Offene Daten Stadt Konstanz
Kategorien:
Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
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gesetze-und-justiz

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