Hochwasserentstehungsgebiete
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WFS - Hochwasserentstehungsgebiete
Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abfl... Alles anzeigen
Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SächsWG). Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht. Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen. Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest.
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WMS - Hochwasserentstehungsgebiete
Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abfl... Alles anzeigen
Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SächsWG). Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten als Rechtsverordnung ist eine Maßnahme zur Hochwasservorsorge des Freistaates Sachsens. Mit den Restriktionen im Verordnungsgebiet sollen Hochwasserschäden vermieden oder weitestgehend gemindert werden. Es soll verhindert werden, dass sich die Hochwassergefahr durch Abfluss fördernde Bau- oder andere Maßnahmen, die die Versickerung behindern, weiter erhöht. Die Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltefähigkeit der Gebiete, in denen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Starkniederschlägen mit einer z.B. durch starkes Gefälle geprägten Geländemorphologie, die einen schnellen Abfluss befördert, zusammentrifft, ist von erheblicher Bedeutung für das Entstehen bzw. das Ausmaß von Hochwasserereignissen. Die obere Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) setzt die Hochwasserentstehungsgebiete durch Rechtsverordnung fest.
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WFS - Fischartenschutz und Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sac... Alles anzeigen
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen dar.
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- 24.11.2021
- Veröffentlichungsdatum:
- 24.06.2021
- Datenbereitsteller:
- Freistaat Sachsen
- Veröffentlichende Stelle:
- Landesdirektion Sachsen
- Kategorien:
- Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel
- Umwelt
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