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Gewässerbemessungsgrenze

In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
28.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
28.04.2024
Datenbereitsteller:
Land Brandenburg
Veröffentlichende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
Kategorien:
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
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agri
opendata

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