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Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der Hobbyfischerei 2021

Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
15.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
18.07.2003
Datenbereitsteller:
Land Schleswig-Holstein
Veröffentlichende Stelle:
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Kategorien:
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel
Umwelt Umwelt
Verkehr Verkehr
Wirtschaft und Finanzen Wirtschaft und Finanzen
Zeitraum:
18.07.2003 - 18.07.2003
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
anthropogenic-pressures
brand
envi
hobbyfischerei
human-activities
inspireidentifiziert
mdi-de
mdi-de_menschliche_aktivitaeten
menschliche-aktivitäten
msrlrelevant
ozeanografisch-geografische-kennwerte
umwelt-und-klima
vereinbarung

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