Datensatz

Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der Hobbyfischerei 2021

Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
22.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
29.08.2023
Datenbereitsteller:
mCLOUD
Veröffentlichende Stelle:
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz
Kategorien:
Verkehr Verkehr
Zeitraum:
17.07.2003 - 17.07.2003
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
anthropogenic-pressures
brand
envi
fischerei
forstwirtschaft-und-nahrungsmittel
hobbyfischerei
human-activities
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