Datensatz

FFH-Gebiete

Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete.
(Entscheidungen der Kommission vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008)

In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete,
soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen)
zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden.
Dementsprechend sind alle FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen.

**Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647)
transformiert aus:
DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467)
mit der Methode:
DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans)

**Erfassungsmaßstab:** 1:25.000

### Attribute

- Bestand = 1 = Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der FFH-Richtlinie
- Gebietsnr = offizielle Gebietsnummer (in EU-Listen mit dem Suffix DE....)
- Gebietsnam = Gebietsbezeichnung gemäß GGB-Liste
- Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden
- Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio
- Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe)
- Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung
- WRRL_relev = Gebiet mit Relevanz für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

### Bemerkungen

FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU
vom 21. Mai 1992, die zusammen mit der EU Vogelschutzrichtlinie vom 02. Mai 1979 die rechtlichen Grundlagen
für das europäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000"
bilden. Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten
zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur
Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.

Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete":
Im Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks.
Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere
nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
12.06.2023
Veröffentlichungsdatum:
04.06.2019
Datenbereitsteller:
Land Schleswig-Holstein
Veröffentlichende Stelle:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Kategorien:
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
09.05.2019 -
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
ffh
naturschutz
schutzgebiet

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