Datensatz

Einzeldatensatz aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) für das Berichtsjahr 2020

Der Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.

Der Einfuhrüberwachungsplan für Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten wird seit 2004 bundeseinheitlich durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen. Nach Artikel 4 i.V.m. Anhang II derDurchführungsverordnung (EU) 2019/2130haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen.

Ziel der Überwachung
Die Pläne dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziel des NRKPs und des EÜPs ist es, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Außerdem wird die Belastung mit Umweltkontaminanten wie beispielsweise Schwermetallen und anderen unerwünschten Stoffen erfasst. Im Rahmen des EÜPs werden Sendungen seit 2010 auch auf mikrobiologische Parameter, Histamin, Parasiten, Radioaktivität, Zusatzstoffe, GVO, marine Biotoxine und andere warenspezifische Parameter untersucht.

Der NRKP ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten. Dies betrifft insbesondere Betriebe, die Milch, Eier, Honig und Wild verarbeiten. Der NRKP ermöglicht es daher, Tiere und tierische Erzeugnisse von Beginn des Produktionsprozesses an zu überwachen. Durch die Probenahme auf einer frühen Stufe der Produktionskette können Produkte, die mit Rückständen belastet sind, leicht bis zum Ursprungsbetrieb zurückverfolgt werden.

Die Probenahme erfolgt zielorientiert. Das bedeutet, dass Kenntnisse über örtliche oder regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden oder dass Hinweisen auf unzulässige oder vorschriftswidrige Tierbehandlungen nachgegangen wird. Der NRKP ist also nicht auf die Erzielung statistisch repräsentativer Daten ausgerichtet.

Der EÜP ist ausgerichtet auf die Kontrolle von Lebensmittel liefernden lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen bei der Einfuhr über Deutschland in die Europäische Union. Die Probenahme erfolgt risikobasiert entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EU) 2017/625. Es können demnach aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
20.12.2023
Veröffentlichungsdatum:
-
Datenbereitsteller:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Veröffentlichende Stelle:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Open Data Beauftragte/Beauftragter
Kategorien:
Gesundheit Gesundheit
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel
Zeitraum:
01.01.2020 - 31.12.2020
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
Einfuhrüberwachungsplan
EüP
Lebensmittel tierischen Ursprungs
NRKP
Nationaler Rückstandskontrollplan

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