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Einstellungen, Beförderungen, Höhergruppierungen in der unmittelbaren Landesverwaltung

Nach § 22 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz-LGG) berichtet die Landesregierung dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Umsetzung dieses Gesetzes in der Landesverwaltung. Der letzte LGG-Bericht wurde als Kapitel 4 in den 2021 erstmals vorgelegten „Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen“ integriert. Er enthält u. a. Auswertungen von IT.NRW sowie von Daten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) zum Anteil der Frauen am Personal, an den Neueinstellungen sowie an den Beförderungen und Höhergruppierungen im unmittelbaren Landesdienst in Nordrhein-Westfalen, jeweils differenziert nach Dienstverhältnis und Laufbahngruppen für die Berichtsjahre 2013 und 2017.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
Letzte Änderung:
30.06.2023
Veröffentlichungsdatum:
30.06.2023
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
berufliche-gleichstellung
landesverwaltung
öffentlicher-dienst

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