Datensatz

Denkmalliste der Hansestadt Lübeck

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, einzutragen. Diese ist nicht abschließend und unterliegt einer ständigen Aktualisierung.

Der Schutz von Kulturdenkmalen ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig. Auch Objekte, welche nicht in dieser Liste verzeichnet sind, können Kulturdenkmale sein. In dieser Liste werden nur Kulturdenkmale im Sinne von Bau- und Gartendenkmalen geführt. Archäologische Kulturdenkmale werden von der Abteilung Archäologie betreut.

Darüber hinaus ist ein großer Teil der Objekte in der Altstadt als Teil der UNESCO-Welterbestätte „Lübecker Altstadt“ definiert. Weitere Informationen sind dem Managementplan UNESCO-Welterbestätte „Lübecker Altstadt“ zu entnehmen.

Die Denkmalliste wurde zum Stichtag 24.10.2023 im XLSX-Format generiert. Sie wird an anderer Stelle laufend aktualisiert. Die jeweils aktuelle Version finden Sie als Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck im PDF-Format unter [http://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/30/inline](http://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/30/inline).

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Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Letzte Änderung:
13.02.2024
Veröffentlichungsdatum:
09.11.2023
Datenbereitsteller:
Land Schleswig-Holstein
Veröffentlichende Stelle:
Hansestadt Lübeck
Kategorien:
Bildung, Kultur und Sport Bildung, Kultur und Sport
Zeitraum:
24.10.2023 - 24.10.2023
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
baudenkmal
denkmal
denkmalpflege
kulturdenkmal
kulturgut

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