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Daten des Haushaltsplans 2023 der Stadt Frankfurt am Main

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes ergibt sich aus § 95 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune und ermächtigt den Magistrat Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Gemäß § 101 HGO unterteilt sich der Haushalt in eine Ergebnis- und Finanzplanung. Das Investitionsprogramm ist Teil der Finanzplanung. Der Haushaltsplan 2023 umfasst in der Finanzplanung die Jahre 2023 bis 2026.
Der Haushalt 2023 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen. Die Aufsichtsbehörde hat die pflichtigen Festsetzungen des Haushaltsjahres 2023 betreffend genehmigt. Der Haushalt 2023 erlangte am 15.12.2023 Rechtskraft.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
27.12.2023
Veröffentlichungsdatum:
27.12.2023
Datenbereitsteller:
Stadt Frankfurt am Main
Veröffentlichende Stelle:
Stadt Frankfurt am Main
Kategorien:
-
Zeitraum:
01.01.2023 - 31.12.2023
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
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