Dargestellt ist die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler/-innen, die Wahlbeteiligung in %, die Zahl der ungültigen Stimmzettel sowie die Zahl der gültigen Stimmen insgesamt und für ausgewählte Parteien (SPD, CDU, FDP, GRÜNE, Die Linke, DVU, NPD, REP, AFB, BIW und Sonstige).
Wahlberechtigt zur Wahl der Bürgerschaft (Landtag) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltag, dem 22. Mai 2011, das 16. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin: 22. Mai 1995), seit mindestens 3 Monaten, also spätestens seit dem 22. Februar 2011, im Ge-biet der Freien Hansestadt Bremen (Land Bremen) eine Wohnung innehaben oder, sofern sie eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland nicht innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht nach § 2 des Bremischen Wahlgesetzes (BremWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Das Statistische Landesamt Bremen ist Träger der amtlichen Statistik des Landes Bremen. Zentralen Aufgaben sind die Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Veröffentlichung der per Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Statistiken. Zugleich erfüllt das Statistische Landesamt Bremen die Funktionen des kommunal-statistischen Amtes für die Stadt Bremen. Das bedeutet, dass auch für die kleinräumlichen Verwaltungs- und Planungseinheiten der Stadt Daten und Informationen aufbereitet und zugänglich gemacht werden.
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