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Bebauungsplan Wilhelmsburg 77 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 77 vom 20. Juli 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 208), zuletzt geändert am 4. November 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 494, 505), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 77" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
"7. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Karl-Arnold-Ring und Kirchdorfer Damm gilt:
7.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Ladengebiet" aufgehoben und als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Marktfläche" festgesetzt.
7.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird die Straßenverkehrsfläche als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Marktfläche" festgesetzt.
7.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird auf dem Flurstück 6966 der Gemarkung Wilhelmsburg eine Baugrenze in einem Abstand von 3 m parallel zur östlichen bzw. südöstlichen Flurstücksgrenze festgesetzt."

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
26.10.2023
Veröffentlichungsdatum:
17.10.2022
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Hamburg
Veröffentlichende Stelle:
HMDKLGV
Kategorien:
Regionen und Städte Regionen und Städte
Zeitraum:
20.11.2000 -
Raumbezug:
Freie und Hansestadt Hamburg
Schlagwörter:
baugesetzbuch--baugb
bauleitplanung
baunutzungsverordnung--baunvo
bebauungsplan
geoinformation
plis
raumbezogene-information
öffentliche-pläne

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