Datensatz

Ballungsraum 2022

Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
11.04.2024
Veröffentlichungsdatum:
30.06.2012
Datenbereitsteller:
Land Niedersachsen
Veröffentlichende Stelle:
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Kategorien:
Gesundheit Gesundheit
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
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envi
gesundheit-und-sicherheit
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vierunddreißigste-verordnung-zur-durchführung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes-verordnung-über-di

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