Datensatz

Anzahl der vom Luftfahrt-Bundesamt zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge in Deutschland

Flugzeuge, Hubschrauber, Ballone, Motorsegler oder Segelflugzeuge werden von der Verkehrszulassung des Luftfahrt-Bundesamtes in die Luftfahrzeugrolle eingetragen. Die Luftfahrzeuge erhalten dabei ihr amtliches Kennzeichen. Deutsche Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe, Motorsegler und bemannte Ballone führen als Staatszugehörigkeitszeichen die Bundesflagge und den Buchstaben D sowie als besondere Kennzeichnung (Eintragungszeichen) vier weitere Buchstaben. Die Verkehrszulassung von Luftsportgeräten, wie z.B. von Ultraleichtflugzeugen und Modellflugzeugen, wird von den Luftsportverbänden wahrgenommen.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Amtliches Werk, lizenzfrei nach §5 Abs. 1 UrhG
Letzte Änderung:
22.04.2015
Veröffentlichungsdatum:
01.01.2015
Datenbereitsteller:
Bundesministerium des Innern und Heimat
Veröffentlichende Stelle:
Luftfahrt-Bundesamt; Stabsstelle Behördenleitung, Sachgebiet SBl 3
Kategorien:
Verkehr Verkehr
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
deutsche-luftfahrzeuge
flugzeug
kennzeichen
verkehrszulassung

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