Datensatz

Anteil abhängig Erwerbstätiger mit geringfügiger Beschäftigung

Der Datensatz zeigt den Anteil abhängig Erwerbstätiger mit geringfügiger Beschäftigung nach Geschlecht und Zuwanderungsstatus. Unter Zuwanderungsstatus werden der Migrationshintergrund, sowie die Unterscheidung nach deutsch (Eingebürgerte / Aussiedler/-innen) und nichtdeutsch (darunter separat Personen türkischer Nationalität) erfasst. Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig (bzw. als Minijob), wenn das monatliche Einkommen 450 Euro (bis Ende 2012: 400 Euro) nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigungsdauer drei Monate (bis Ende 2015: zwei Monate) bzw. 70 Arbeitstage (bis Ende 2015: 50 Arbeitstage) pro Jahr nicht überschreitet (kurzfristige Beschäftigung). Zudem lassen sich geringfügig Beschäftigte danach unterscheiden, ob sie in Haupt- oder Nebentätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Hier werden nur geringfügig Beschäftigte in Haupttätigkeit betrachtet.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
19.08.2022
Veröffentlichungsdatum:
30.08.2016
Datenbereitsteller:
Open.NRW
Veröffentlichende Stelle:
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
geringfügig-beschäftigte
geringfügige-beschäftigung
integration
minijob
zuwanderungsstatus

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