Datensatz

Ansprechstellen des Zolls für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer

Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Die örtliche Zuständigkeit wird geregelt durch die BestBS-HZÄ/ZFÄ und HZAZustV.
Dieser Datensatz enthält die Zuordnung der deutschen Postleitzahlen zum jeweils zuständigen Hauptzollamt und der dazugehörigen Bundeskasse für das SEPA-Lastschriftverfahren im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer. Zudem enthält er die jeweiligen Kommunikationsdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse) der Hauptzollämter sowie die Adressdaten der Bundeskassen.
Die Daten stammen aus dem Dienststellenstammdatenverzeichnis der Zollverwaltung. Die generierten Dateien werden montags bis freitags jeweils um 05:00 Uhr neu erzeugt.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
11.10.2022
Veröffentlichungsdatum:
14.10.2021
Datenbereitsteller:
Generalzolldirektion
Veröffentlichende Stelle:
Informations- und Wissensmanagement Zoll, Arbeitsbereich 1/Internet
Kategorien:
-
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
Ansprechperson
Erhebung
Festsetzung
KFZ
Kfz-Steuer
Kontakt
Kraftfahrzeugsteuer

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