Datensatz

Sommer-/Winterzeit-Umschalttage

Entsprechend des Einheiten- und Zeitgesetzes vom 11. Juli 2008, (BGBI Teil I, S. 1185) ist die gesetzliche Zeit die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde. Für den Zeitraum ihrer Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen. Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bestimmt durch Rechtsverordnung den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet.

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Amtliches Werk, lizenzfrei nach §5 Abs. 1 UrhG
Letzte Änderung:
29.06.2015
Veröffentlichungsdatum:
02.04.2015
Datenbereitsteller:
Bundesministerium des Innern und Heimat
Veröffentlichende Stelle:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt; Q.4, Informationstechnologie
Kategorien:
Bildung, Kultur und Sport Bildung, Kultur und Sport
Wissenschaft und Technologie Wissenschaft und Technologie
Zeitraum:
06.04.1980 - 31.03.2015
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
gesetzliche-zeit
physikalisch-technische-bundesanstalt
ptb
sommerzeit

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