Datensatz

Innerstädtische Wanderungen nach Staatsangehörigkeit in Bremen

Dargestellt ist die Zahl der Wanderungsbewegungen (Zuzüge, Fortzüge, Saldo) innerhalb von Ortsteilen und über die jeweilige Gebietsgrenze (Ortsteil, Stadtteil Stadtbezirk) hinweg insgesamt und nach Staatsangehörigkeit (Deutsche - Ausländer) sowie Geschlecht.

Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmeldescheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Wohngemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Gemeinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.Bei der Staatsangehörigkeit wird unterschieden zwischen Deutschen und Ausländern: Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige.Ausländer (Nichtdeutsche) sind alle Personen mit ausschließlich ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose, die sich im betreffenden Gebiet aufhalten. Die anwesenden nichtdeutschen Flüchtlinge, die den Status eines heimatlosen Ausländers oder ausländischen Flüchtlings besitzen, zählen zu den Ausländern. Personen, die nach dem Grundgesetz (Artikel 116 Abs. 1) den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind, z. B. Vertriebene und Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit, zählen als Deutsche. Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, gelten ebenfalls als Deutsche. Bei der Zählung nicht erfasst wurden die Mitglieder ausländischer Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörige.Das Statistische Landesamt Bremen ist Träger der amtlichen Statistik des Landes Bremen. Zentralen Aufgaben sind die Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Veröffentlichung der per Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Statistiken. Zugleich erfüllt das Statistische Landesamt Bremen die Funktionen des kommunalstatistischen Amtes für die Stadt Bremen. Das bedeutet, dass auch für die kleinräumlichen Verwaltungs- und Planungseinheiten der Stadt Daten und Informationen aufbereitet und zugänglich gemacht werden.

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Letzte Änderung:
28.10.2020
Veröffentlichungsdatum:
30.08.2020
Datenbereitsteller:
Transparenzportal Bremen
Veröffentlichende Stelle:
Freie und Hansestadt Bremen
Kategorien:
-
Zeitraum:
01.01.2019 - 31.12.2019
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
bremen
staatsangehörigkeit
statistiken
wanderungen

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